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Allgemeine Lieferbedingungen
1. Offerten termine nicht ein, so hat er ohne besondere 14. Transport und Versicherung
Offerten die keine Annahmefrist enthalten, sind Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Besondere Wünsche betreffend Versand und
unverbindlich. Verzugszins von 6% für jeden angefangenen Versicherung sind uns rechtzeitig bekanntzugeben.
Monat zu entrichten. Durch die Leistung von Ver- Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
2. Vertragsabschluss zugszinsen wird die Verpflichtung zu ver- Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn nach tragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben. Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung
Eingang einer Bestellung ihre Annahme schriftlich oder der Frachtdokumente unverzüglich an den
bestätigt wird. Mündliche Vereinbarungen haben 8. Eigentumsvorbehalt Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen
nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
worden sind. vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auch wenn sie durch uns zu besorgen ist, gilt sie als
Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des
3. Umfang und Ausführung der Lieferung Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, Bestellers abgeschlossen.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die mitzuwirken.
Auftragsbestätigung massgebend. Material oder 15. Montage
Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden 9. Lieferfrist Übernehmen wir auch die Montage, so finden die
besonders berechnet. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag ab- allgemeinen Montagebedingungen des Vereins
geschlossen ist, sämtliche behördlichen For- schweizerischer Maschinen-Industrieller (VSM)
4. Technische Unterlagen malitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen zusätzlich Anwendung.
Technische Unterlagen wie Zeichungen, Be- eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden
schreibungen, Abbildungen, Gewichtsangaben und Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet 16. Garantie
dergleichen sind, falls sie nicht ausdrücklich als sowie die technischen Punkte bereinigt worden Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit auf
bindend bezeichnet worden sind, nur annähernd sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Abruf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile
massgebend; wir behalten uns die notwendig die Lieferung in unserem Werk fertiggestellt ist. unserer Lieferung, die nachweisbar infolge
erscheinenden Änderungen vor. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert: schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder
-wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung mangelhafter Ausführung schadhaft oder
5. Preise der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach
Die Preise verstehen sich netto in CHF, zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
unverpackt, ab Werk, exkl. MwSt. Nebenkosten wie abändert und damit eine Verzögerung der Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reperatur
z.B. die Kosten für Verpackung, Fracht, Lieferung verursacht; oder den Ersatz der schadhaften Teile in unserem
Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und -wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz An- Werk entstehen. Können die schadhaften Teile aus
andere Bewilligungen gehen zu Lasten des wendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in unserem
Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von können, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt wie Werk nicht repariert oder ersetzt werden, so gehen
Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen. Krieg, Mobilmachung, Betriebsstörungen, Streiks, alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des
Die Preisbasis bilden die heutigen Rohmaterial- Rohstoff- oder Energiemangel, verspätete oder Bestellers.
und Lohnkosten. Verändern sich diese Kosten bis fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohstoffe usw. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter
zur Lieferung, wird der am Tag der Lieferung -wenn der Besteller seine vertraglichen Pflichten Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und
gültige Preis berechnet. Preisanpassungen nach nicht einhält. Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
Vertragsabschluss erfolgen, soweit: -Gleitpreise Bei verspäteten Lieferungen steht dem Besteller Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden
vereinbart worden sind, -nachträglich eine Lie- kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung,
ferfristverlängerung aus einem der in Ziff. 8 ge- Vertrag zu. Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher
nannten Gründe erfolgt, -der Umfang der ver- Bedienung, übermässiger Beanspruchung,
einbarten Lieferung bzw. Leistung eine Änderung 10. Prüfung und Abnahme der Lieferung ungeeigneter Betriebsmittel usw. sowie infolge
erfahren hat oder das Material oder die Ausführung Der Besteller hat die Lieferung innert Wochenfrist anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
Änderungen erfahren, weil die uns vom Besteller zu prüfen und uns allfällige Mängel, für die wir auf
überlassenen Unterlagen den tatsächlichen Grund unserer vertraglichen Verpflichtungen 17. Haftung
Verhältnissen nicht entsprochen haben oder verantwortlich sind, schriftlich bekanntzugeben. Wir verpflichten uns, die Lieferung vertragsgemäss
unvollständig sind. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als auszuführen und unsere Garantiepflicht zu erfüllen.
genehmigt. Jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für
6. Kleinmengenzuschlag Weitere Rechte des Bestellers wegen mangel- irgendwelche Schäden ist wegbedungen.
Für Bestellungen deren Warenwert unter CHF hafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz
100.00 netto liegt, wird ein Kleinmengenzuschlag und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. 18. Erfüllungsort
von CHF 25.00 verrechnet. Erfüllungsort für den Besteller und für uns ist Bellach,
11. Verpackung und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif,
7. Zahlungsbedingungen Die Verrechnung der Verpackung wird nach fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt. Haben wir
Die Zahlungen sind vom Besteller innert 30 Tagen Aufwand zum Selbstkostenpreis berechnet. auch die Montage übernommen, so gilt der
ohne Abzüge wie Skonto, Spesen, Steuern und Die Verpackung wird von uns nur zurückge- Aufstellungsort nur hinsichtlich unserer
Gebühren, gemäss den in der Auftragsbestätigung nommen, sofern sie ausdrücklich als unser Ei- Montageverpflichtungen als Erfüllungsort.
enthaltenen Bedingungen zu leisten. Die Zah- gentum bezeichnet worden ist. In diesem Falle ist
lungspflicht ist erfüllt, wenn uns in der Schweiz sie franko an uns zurückzuschicken. 19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Schweizer Franken zu unserer Verfügung gestellt Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist
worden sind. Werden Teillieferungen fakturiert, so 12. Urheberrecht Solothurn. Es steht uns aber auch das Recht zu, das
hat die Zahlung nach Massgabe der vereinbarten Technische Unterlagen sind vom Besteller ver- im Lande des Bestellers zuständige Gericht
Zahlungsbedingungen für jede einzelne Lieferung traulich zu behandeln. Sie bleiben unser Eigentum anzurufen.
zu erfolgen. Die Zahlungstermine sind auch einzu- und dürfen weder kopiert, noch Dritten zugänglich Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizeri-
halten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, gemacht werden. schen Recht.
Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ver- 13. Übergang von Nutzen und Gefahr 20. Gültigkeit
zögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzu- Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten in allen
lässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, An- der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, und Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in
sprüchen oder von uns nicht anerkannter Ge- zwar auch dann, wenn die Lieferung franco, cif, anderer Weise geregelt sind. Besondere
genforderungen des Bestellers zu kürzen oder fob oder unter ähnlichen Klauseln oder Bedingungen des Bestellers, die mit diesen all-
zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu einschliesslich Montage erfolgt oder wenn der gemeinen Lieferbedingungen im Widerspruch stehen,
leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber Transport durch uns organisiert wird. Wird der gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit
dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht Versand verzögert oder verunmöglicht aus einverstanden erklärt haben.
verunmöglicht wird, oder wenn sich an der Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird
Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungs- Bestellers gelagert.
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