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Allgemeine Lieferbedingungen

              1. Offerten                 termine  nicht  ein,  so  hat  er  ohne  besondere  14. Transport und Versicherung
              Offerten  die  keine  Annahmefrist  enthalten,  sind  Mahnung  vom  Zeitpunkt  der  Fälligkeit  an  einen  Besondere  Wünsche  betreffend  Versand  und
              unverbindlich.              Verzugszins  von  6%  für  jeden  angefangenen  Versicherung  sind  uns  rechtzeitig  bekanntzugeben.
                                          Monat zu entrichten. Durch die Leistung von Ver-  Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
              2. Vertragsabschluss        zugszinsen  wird  die  Verpflichtung  zu  ver-  Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem
              Der  Vertrag  gilt  als  abgeschlossen,  wenn  nach  tragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben.   Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung
              Eingang  einer Bestellung ihre Annahme schriftlich       oder  der  Frachtdokumente  unverzüglich  an  den
              bestätigt  wird.  Mündliche  Vereinbarungen  haben  8. Eigentumsvorbehalt   Frachtführer  zu  richten.  Die  Versicherung  gegen
              nur  Gültigkeit,  sofern  sie  schriftlich  bestätigt  Das  von  uns  gelieferte  Material  bleibt  bis  zur  Schäden  irgendwelcher  Art  obliegt  dem  Besteller.
              worden sind.                vollständigen  Bezahlung  unser  Eigentum.  Der  Auch wenn sie durch uns zu besorgen ist, gilt sie als
                                          Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum  im  Auftrag  und  für  Rechnung  und  Gefahr  des
              3. Umfang und Ausführung der  Lieferung    Schutze  unseres  Eigentums  erforderlich  sind,  Bestellers abgeschlossen.
              Für  Umfang  und  Ausführung  der Lieferung ist  die  mitzuwirken.
              Auftragsbestätigung  massgebend.  Material  oder         15. Montage
              Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden  9. Lieferfrist   Übernehmen  wir  auch  die  Montage,  so  finden  die
              besonders berechnet.        Die  Lieferfrist  beginnt,  sobald  der  Vertrag  ab-  allgemeinen   Montagebedingungen  des  Vereins
                                          geschlossen  ist,  sämtliche  behördlichen  For-  schweizerischer   Maschinen-Industrieller   (VSM)
              4. Technische Unterlagen    malitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen  zusätzlich Anwendung.
              Technische  Unterlagen  wie  Zeichungen,  Be-  eingeholt,  die  bei    Bestellung  zu  erbringenden
              schreibungen, Abbildungen, Gewichtsangaben und  Zahlungen  und  allfälligen  Sicherheiten  geleistet  16. Garantie
              dergleichen  sind,  falls  sie  nicht  ausdrücklich  als  sowie  die  technischen  Punkte  bereinigt  worden  Wir  verpflichten  uns,  während  der  Garantiezeit  auf
              bindend  bezeichnet  worden  sind,  nur  annähernd  sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Abruf  schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile
              massgebend;  wir  behalten  uns  die  notwendig  die Lieferung in unserem Werk fertiggestellt ist.   unserer   Lieferung,   die   nachweisbar   infolge
              erscheinenden Änderungen vor.   Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:   schlechten  Materials,  fehlerhafter  Konstruktion  oder
                                          -wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung  mangelhafter   Ausführung   schadhaft   oder
              5. Preise                   der  Bestellung  benötigen,  nicht  rechtzeitig  unbrauchbar  werden,  so  rasch  als  möglich  nach
              Die  Preise  verstehen  sich  netto  in  CHF,   zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich  unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
              unverpackt, ab Werk, exkl. MwSt. Nebenkosten wie  abändert  und  damit  eine  Verzögerung  der  Wir  tragen  nur  die  Kosten,  die  durch  die  Reperatur
              z.B.   die   Kosten   für   Verpackung,   Fracht,  Lieferung verursacht;   oder  den  Ersatz  der  schadhaften  Teile  in  unserem
              Versicherung,  Ausfuhr-,  Durchfuhr-,  Einfuhr-  und  -wenn  Hindernisse  auftreten,  die  wir  trotz  An-  Werk  entstehen.  Können  die  schadhaften  Teile  aus
              andere  Bewilligungen  gehen  zu  Lasten  des  wendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden  Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in unserem
              Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von  können,  wie  z.B.  Ereignisse  höherer  Gewalt  wie  Werk  nicht  repariert  oder  ersetzt  werden,  so  gehen
              Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen.  Krieg,  Mobilmachung,  Betriebsstörungen,  Streiks,  alle daraus entstehenden  Mehrkosten zu Lasten des
              Die  Preisbasis  bilden  die  heutigen  Rohmaterial-  Rohstoff-  oder  Energiemangel,  verspätete  oder  Bestellers.
              und Lohnkosten. Verändern sich diese Kosten bis  fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohstoffe usw.   Weitere  Rechte  des  Bestellers  wegen  mangelhafter
              zur  Lieferung,  wird  der  am  Tag  der  Lieferung  -wenn  der  Besteller  seine  vertraglichen  Pflichten  Lieferung,  insbesondere  auf  Schadenersatz  und
              gültige  Preis  berechnet.  Preisanpassungen  nach  nicht einhält.     Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
              Vertragsabschluss  erfolgen,  soweit:  -Gleitpreise  Bei  verspäteten  Lieferungen  steht  dem  Besteller  Von  der  Garantie  ausgeschlossen  sind  Schäden
              vereinbart  worden  sind,  -nachträglich  eine  Lie-  kein  Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom  infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung,
              ferfristverlängerung  aus  einem  der  in  Ziff.  8  ge-  Vertrag zu.   Missachtung   von   Betriebsvorschriften,   falscher
              nannten  Gründe  erfolgt,  -der  Umfang  der  ver-       Bedienung,   übermässiger   Beanspruchung,
              einbarten  Lieferung  bzw.  Leistung  eine  Änderung  10. Prüfung und Abnahme der Lieferung   ungeeigneter  Betriebsmittel  usw.  sowie  infolge
              erfahren hat oder das Material oder die Ausführung  Der Besteller hat die Lieferung innert Wochenfrist  anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
              Änderungen  erfahren,  weil  die  uns  vom  Besteller  zu prüfen und uns allfällige Mängel, für die wir auf
              überlassenen   Unterlagen   den   tatsächlichen  Grund  unserer  vertraglichen  Verpflichtungen  17. Haftung
              Verhältnissen  nicht  entsprochen  haben  oder  verantwortlich  sind,  schriftlich  bekanntzugeben.  Wir  verpflichten  uns,  die  Lieferung  vertragsgemäss
              unvollständig sind.         Unterlässt  er  dies,  so  gilt  die  Lieferung  als  auszuführen  und  unsere  Garantiepflicht  zu  erfüllen.
                                          genehmigt.                   Jede  weitere  Haftung  gegenüber  dem  Besteller  für
              6. Kleinmengenzuschlag      Weitere  Rechte  des  Bestellers  wegen  mangel-  irgendwelche Schäden ist wegbedungen.
              Für  Bestellungen  deren  Warenwert  unter  CHF  hafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz
              100.00  netto  liegt,  wird  ein  Kleinmengenzuschlag  und Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.    18. Erfüllungsort
              von CHF 25.00 verrechnet.                                Erfüllungsort für den Besteller und für uns ist Bellach,
                                          11. Verpackung               und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif,
              7. Zahlungsbedingungen      Die  Verrechnung  der  Verpackung  wird  nach  fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt. Haben wir
              Die Zahlungen sind vom Besteller innert 30 Tagen  Aufwand zum Selbstkostenpreis berechnet.   auch  die  Montage  übernommen,  so  gilt  der
              ohne  Abzüge  wie  Skonto,  Spesen,  Steuern  und  Die  Verpackung  wird  von  uns  nur  zurückge-  Aufstellungsort   nur   hinsichtlich   unserer
              Gebühren, gemäss den in der Auftragsbestätigung  nommen,  sofern  sie  ausdrücklich  als  unser  Ei-  Montageverpflichtungen als Erfüllungsort.
              enthaltenen  Bedingungen  zu  leisten.  Die  Zah-  gentum bezeichnet worden ist. In diesem Falle ist
              lungspflicht  ist  erfüllt,  wenn  uns    in  der  Schweiz  sie franko an uns zurückzuschicken.    19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
              Schweizer  Franken  zu  unserer  Verfügung  gestellt     Gerichtsstand  für  den  Besteller  und  für  uns  ist
              worden sind. Werden Teillieferungen fakturiert, so  12. Urheberrecht   Solothurn. Es steht uns aber auch das Recht zu, das
              hat  die  Zahlung  nach  Massgabe  der  vereinbarten  Technische  Unterlagen  sind  vom  Besteller  ver-  im  Lande  des  Bestellers  zuständige  Gericht
              Zahlungsbedingungen  für  jede  einzelne  Lieferung  traulich zu behandeln. Sie bleiben unser Eigentum  anzurufen.
              zu erfolgen. Die Zahlungstermine sind auch einzu-  und dürfen weder kopiert, noch Dritten zugänglich  Das  Rechtsverhältnis  untersteht  dem  schweizeri-
              halten,  wenn  Transport,  Ablieferung,  Montage,  gemacht werden.   schen Recht.
              Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus
              Gründen,  die  wir  nicht  zu  vertreten  haben,  ver-  13. Übergang von Nutzen und Gefahr   20. Gültigkeit
              zögert  oder  verunmöglicht  werden.  Es  ist  unzu-  Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang  Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten in allen
              lässig,  Zahlungen  wegen  Beanstandungen,  An-  der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, und  Punkten,  welche  nicht  gegenseitig  schriftlich  in
              sprüchen  oder  von  uns  nicht  anerkannter  Ge-  zwar  auch  dann,  wenn  die  Lieferung  franco,  cif,  anderer   Weise   geregelt   sind.   Besondere
              genforderungen  des  Bestellers  zu  kürzen  oder  fob   oder   unter   ähnlichen   Klauseln   oder  Bedingungen  des  Bestellers,  die  mit  diesen  all-
              zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu  einschliesslich  Montage  erfolgt  oder  wenn  der  gemeinen Lieferbedingungen im Widerspruch stehen,
              leisten,  wenn  unwesentliche  Teile  fehlen,  aber  Transport  durch  uns  organisiert  wird.  Wird  der  gelten  nur,  wenn  wir  uns  schriftlich  damit
              dadurch  der  Gebrauch  der  Lieferung  nicht  Versand  verzögert  oder  verunmöglicht  aus  einverstanden erklärt haben.
              verunmöglicht  wird,  oder  wenn  sich  an  der  Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird
              Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.   die  Lieferung  auf  Rechnung  und  Gefahr  des
              Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungs-   Bestellers gelagert.






             1.10 Einleitung Seite 5

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